- § 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Ausweispflicht - § 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Gültigkeitsdauer - §§ 7 und 8 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit - §§ 9, 10 und 11 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Ausstellung eines Ausweises, eID-Funktion - § 8c Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung - Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV)
Gebühren
Hauptmenü