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Zensus 2022

Erhebungen zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 gestartet.

Warum gibt es eine Gebäude- und Wohnungszählung beim Zensus?

In Deutschland gibt es bislang kein Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Deswegen werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) am Erhebungsstichtag – dem 15. Mai 2022 – alle Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen ermittelt.


Wer wird befragt?

Auskunft geben müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.


Wer führt den Zensus durch?

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten die Befragungen vor, koordinieren die Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Wo können Sie mehr über den Zensus erfahren?

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf www.zensus2022.de