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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.07.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hauptamt / Geschäftsleitung

Gemeinde Kreuth

Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth