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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 28.09.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Steueramt / Gewerbeamt

Gemeinde Kreuth

Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Ansprechperson

Frau Susanne Stindl