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Übergabe der Vollstreckung

von angemahnten Forderungen der Gemeinde

Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass ab August 2018 ausstehende Forderungen der Gemeinde Kreuth, die nach der ersten Mahnung der Gemeinde noch nicht beglichen wurden, künftig direkt zur weiteren Vollstreckung an den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland übergegeben werden. 

Wir bitten daher, offenstehende Forderungen jeweils zum Fälligkeitstag zu begleichen. Sollte aus irgendwelchen Gründen (z.B. Liquiditätsengpass) eine Begleichung nicht möglich sein, so bitten wir sie zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechtzeitig vor Fälligkeit Kontakt mit der Gemeindekasse aufzunehmen, um z.B. einen Stundungsantrag zu stellen.

Auskünfte erteilt die Gemeindekasse unter 08029/18-35 bzw. kasse(@)kreuth.de.