Inhalt

Beihilfe zur Bewältigung der aktuellen Inflations- und Energiekrise "Holzkirchen hilft e.V."

WER?

  • Alle Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SBG II und SGB XII beziehen
  • Wohngeldempfänger
  • Bürger mit geringen Einkommen (25% über der Höhe des Bürgergeldes)
  • Nur für Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Miesbach

Antrag stellen

bis Ende März 2023 im Rathaus der Gemeinde Kreuth im Amt für Rente und Soziales bei Frau Räß.

benötigte Unterlagen: aktueller SGB- oder Wohngeldbescheid
Bei Niedrigverdienern erfolgt eine Berechnung. Dazu werden verschiedene Unterlagen benötigt. Am besten vorab telefonisch bei Frau Räß erkundigen.

Diese Aktion läuft über den Verein "Holzkirchen hilft e.V." und wird von Spendengeldern des Münchner Merkurs "Leser helfen Lesern" unterstützt.