Schöffenwahl in Bayern
Interessenten für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Im Deutschen Justizsystem gibt es die Funktion der ehrenamtlichen Richter (Schöffen), die bei der Rechtsprechung mitwirken. Diese Schöffen werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Für die in diesem Jahr anstehende Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wurden die Gemeinden aufgefordert, dem Amtsgericht Vorschläge zu unterbreiten. Die Gemeinde Kreuth kann 3 Personen als Schöffen und 5 Personen als Jugendschöffen vorschlagen.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um das Amt eines Schöffen ausüben zu können:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Alter zwischen 25 und 70 Jahren
- zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Kreuth wohnhaft
- kein Ausschluss von der Ausübung öffentlicher Ämter durch Richterspruch
Jeder der die genannten Voraussetzungen erfüllt und Interesse hat, kann sich bis 20.3.2022 bei der Gemeindeverwaltung Kreuth (Geschäftsleitung Frau Brendle) unter 08029/18-38, für das Amt des Schöffen bewerben oder andere geeignete Personen vorschlagen.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier.