Hinweis auf die Kennzeichnungspflicht von Reitpferden
Das Landratsamt Miesbach weist darauf hin, dass das Reiten in freier Natur gemäß der Verordnung des Landratsamtes Miesbach über die Kennzeichnung von Reitpferden nur dann gestattet ist, wenn die Pferde an beiden Seiten des Halfters erkennbare Kennzeichen nach § 3 der Verordnung tragen. Wir bitten Pferdehalter bzw. Reiter, diese Vorschrift zu beachten!