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Änderungen im Pass- und Ausweisrecht ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 gibt es folgende Veränderungen im Pass- und Ausweisrecht:

  • Die Gebühr für Reisepässe wird für Personen ab 24 Jahren von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.
  • Zum 31.12.2023 werden Kinderreisepässe abgeschafft. Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Die Gültigkeit der Kinderreisepässe kann vorzeitig enden, wenn sich das Aussehen des Kindes stark verändert. In diesem Fall ist ein neues Ausweisdokument auch vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.

Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Bei Fragen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter nebenstehenden Kontaktdaten  gerne zur Verfügung.

Gebühren ab dem 01.01.2024

Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahren  37,00 €
Reisepass unter 24 Jahren   37,50 €
Reisepass ab 24 Jahren  70,00 €