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Kreuther Leonhardifahrt in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 82 Eintragungen enthält.

Das zuständige Expertengremium, das die Anträge auf Aufnahme in das Landesverzeichnis prüft, hat den Antrag der Gemeinde Kreuth befürwortet. Seit März 2024 ist die Kreuther Leonhardifahrt nun im Landesverzeichnis als Immaterielles Kulturgut mit folgender Beschreibung enthalten:

Die Leonhardifahrt ist eine Prozession zu Pferd, die zu Ehren des als Viehpatron verehrten heiligen Leonhard von Limoges in Kreuth, wie auch in anderen Orten in Altbayern und Westösterreich, alljährlich an seinem Gedenktag am 6. November durchgeführt wird. Seit 1599 in Kreuth belegt, handelte es sich in der Frühen Neuzeit um Umritte mit Pferdesegnung, spätestens seit dem frühen 20. Jahrhundert kamen auch Fuhrwerke mit den sogenannten „Truhenwagen“ hinzu, auf denen die in Tracht gekleideten Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Kirche ins Dorf fahren. Als Besonderheit der Kreuther Leonhardifahrt gilt das Lenken der Pferde nicht vom Wagen aus, sondern vom Sattel.