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Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Online Verfahren

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 23.01.2024

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Steueramt / Gewerbeamt

Gemeinde Kreuth

Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Ansprechperson

Frau Susanne Stindl