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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

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Stand: 15.11.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bauamt, Bauverwaltung

Gemeinde Kreuth

Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Ansprechperson

Frau Melanie Hagn