Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2025
Stand: 14.01.2025
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Kreuth):
- Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung
Hier können Sie eine Baumfällung oder Baumveränderung beantragen.