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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Finanzverwaltung / Kämmerei

Gemeinde Kreuth

Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Ansprechperson

Frau Angela Schwarz