Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger
Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2024
Stand: 18.12.2024